Die “Nuller”-Jahre sind vorbei. Jene Jahre, in denen sich Österreich gänzlich der gesellschaftspolitischen Verantwortung entzogen hat. Mit 1.1.2010 ist das Gesetz zur “Eingetragenen Partnerschaft” für Lesben und Schwule in Kraft. Dies bedeutet zwar (noch immer) keine Normalität und damit gänzlich Gleichstellung, sondern ist nur ein kleiner Schritt zur gänzlichen Anerkennung der gesellschaftlichen Realität. Weitere Schritte müssen folgen. Weiteres Lobbying muss erfolgen, damit auch – die Hoffnung stirb zuletzt – die ÖVP ihre menschenverachtenden und realitätsferne Gesellschaftspolitik endgültig entsorgt. Was bedeutet das Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft ganz konkret.
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Im Rest der Republik verzeichnen Behörden nur wenig Interesse an eingetragenen Partnerschaften für Lesben und Schwule
Wien – Ab dem kommenden Jahr können homosexuelle Paare bei den zuständigen Behörden ihre Beziehung eintragen lassen. Bis auf Wien dürfte der große Ansturm in den meisten Bundesländern aber ausbleiben. Gerüstet sind die Ämter dennoch.
In Wien haben sich bereits “einige Hundert” homosexuelle Paare bei der zuständigen Magistratsabteilung 35 nach dem Prozedere und den Voraussetzungen einer Eingetragenen Partnerschaft erkundigt, berichtete MA-35-Chefin Beatrix Hornschall. Davon hätten bereits 20 fix angekündigt, in den Hafen der Partnerschaft einlaufen zu wollen, wobei drei Paare mit dem 4. Jänner den erstmöglichen Termin für sich reserviert haben. Eines der drei Premierenpaare lebt mittlerweile schon seit 50 Jahren zusammen.
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Überall dort, wo man in Wien heiraten kann, kann man sich auch verpartnern
Eintragung in feierlichem Rahmen – Bis zu 450 Verpartnerungen im ersten Jahr erwartet
Wien – Wien hat ein “Verpartnerungspaket” für lesbische und schwule Paare geschnürt. Enthalten ist darin die Möglichkeit, die Eintragung der Partnerschaft in feierlichem Rahmen vorzunehmen – also etwa in den Festsälen der Amtshäuser. Erste “Verpartnerungen” sind für den 4. Jänner angesetzt. Insgesamt wird in Wien damit gerechnet, dass im kommenden Jahr 450 Eintragungen stattfinden, danach dürften es jährlich rund 300 sein.
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Eingetragene Partnerschaften als Fortschritt mit unzeitgemäßen Kompromissen
wien (OTS) – Es tut gut, endlich im 20. Jahrhundert angekommen zu sein – obwohl das 21. Jahrhundert bald auch schon zu einem Zehntel vorüber ist. So kommentieren Teile der Lesben- und Schwulenbewegung den am Donnerstag im Nationalrat erfolgten Beschluss von eingetragenen Partnerschaften für Homosexuelle.
Man kann ihnen nur beipflichten, drückt dieser Spruch doch das Element des Zuspätgekommenseins aus, von dem das neue Rechtsinstitut durchdrungen ist.
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Heute Vormittag beschloss der Nationalrat das Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft für homosexuelle Partner_innenschaften. Die Debatte war von einzelnen RednerInnen geprägt von unglaublicher Realitätsverweigerung und der Reproduzierung von längst überholten Stereotypen und Rollenzuschreibungen. Das Resultat ist wie erwartet, ein Gesetz, das vordergründig zwar ein Fortschritt ist, doch in Wahrheit werden untragbare Verschlechterungen, Diskriminierungen und Verbote gesetzlich verankert. Ein Widerspruch zu den grundsätzlich geltenden Menschenrechte wird ignoriert, stattdessen werden die Aussagen der Bischofskonferenz der römisch-katholischen Kirche als Grundlage zum politischen Handeln emporgehoben.
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Der 10.12.2009 ist für Lesben und Schwule einer der wichtigsten Tage der jüngeren Gesellschaft. Heute wird im Nationalrat das Gesetz zur “Eingetragenen Partnerschaft” für Lesben und Schwule behandelt und verabschiedet werden. Damit tritt mit 1.1.2010 erstmals eine rechtliche Grundlage für homosexuelle Lebensgemeinschaften in Kraft. Gleichzeitig wird heute der alljährliche Tag der Menschenrechte gefeiert. Dieser Tag erinnert an die Verabschiedung der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte” am 10. Dezember 1948 durch die UN-Generalversammlung. Beide Ereignisse stellen einen Grundpfleier an Rechten dar, auf die mensch sich berufen darf. Allerdings besteht ein grundlegender Widerspruch.
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Rechtskomitee LAMBDA: „Leider das schlechteste Partnerschaftsgesetz Europas“
Der Nationalrat hat soeben das Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft (EP) verabschiedet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, begrüsst, dass Österreich damit im 20. Jahrhundert angekommen ist. Zugleich bedauert es, dass der Schritt in das 21. Jahrhundert nicht gelungen ist.
Die Lobbyingarbeit des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) hat sich bezahlt gemacht. Die Regierungsvorlage kannte noch 74 Ungleichbehandlungen zur Ehe. Davon wurden im Nationalrat 31 eliminiert, sodass nun noch 43 übrig geblieben sind. Zudem hat der Justizausschuss festgestellt, dass das Stiefkindadoptionsverbot nur für die Dauer der eingetragenen Partnerschaft gilt und das Stiefkind nach dem Tod des Partners adoptiert werden kann. Für die Gerichte bindend wäre das jedoch nur, wenn das auch im Gesetz selbst festgehalten worden wäre.
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Beginn: 9 Uhr-> aktuelle Stunde; danach Debatte zu LebenspartnerInnenschaftsgesetz.
An sich gibt es auf der Galerie keine Zeitbeschränkung, außer, wenn sie überfüllt ist: dann 1 Stunde
Die ganze Debatte wir im ORF übertragen!
Ulrike Lunacek wird da sein, ebenfalls auf der Galerie; ich selbst kann unten im Plenumssaal sein, hab Plenardienst.
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