Die “Nuller”-Jahre sind vorbei. Jene Jahre, in denen sich Österreich gänzlich der gesellschaftspolitischen Verantwortung entzogen hat. Mit 1.1.2010 ist das Gesetz zur “Eingetragenen Partnerschaft” für Lesben und Schwule in Kraft. Dies bedeutet zwar (noch immer) keine Normalität und damit gänzlich Gleichstellung, sondern ist nur ein kleiner Schritt zur gänzlichen Anerkennung der gesellschaftlichen Realität. Weitere Schritte müssen folgen. Weiteres Lobbying muss erfolgen, damit auch – die Hoffnung stirb zuletzt – die ÖVP ihre menschenverachtenden und realitätsferne Gesellschaftspolitik endgültig entsorgt. Was bedeutet das Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft ganz konkret.
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Im Rest der Republik verzeichnen Behörden nur wenig Interesse an eingetragenen Partnerschaften für Lesben und Schwule
Wien – Ab dem kommenden Jahr können homosexuelle Paare bei den zuständigen Behörden ihre Beziehung eintragen lassen. Bis auf Wien dürfte der große Ansturm in den meisten Bundesländern aber ausbleiben. Gerüstet sind die Ämter dennoch.
In Wien haben sich bereits “einige Hundert” homosexuelle Paare bei der zuständigen Magistratsabteilung 35 nach dem Prozedere und den Voraussetzungen einer Eingetragenen Partnerschaft erkundigt, berichtete MA-35-Chefin Beatrix Hornschall. Davon hätten bereits 20 fix angekündigt, in den Hafen der Partnerschaft einlaufen zu wollen, wobei drei Paare mit dem 4. Jänner den erstmöglichen Termin für sich reserviert haben. Eines der drei Premierenpaare lebt mittlerweile schon seit 50 Jahren zusammen.
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Heute Vormittag beschloss der Nationalrat das Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft für homosexuelle Partner_innenschaften. Die Debatte war von einzelnen RednerInnen geprägt von unglaublicher Realitätsverweigerung und der Reproduzierung von längst überholten Stereotypen und Rollenzuschreibungen. Das Resultat ist wie erwartet, ein Gesetz, das vordergründig zwar ein Fortschritt ist, doch in Wahrheit werden untragbare Verschlechterungen, Diskriminierungen und Verbote gesetzlich verankert. Ein Widerspruch zu den grundsätzlich geltenden Menschenrechte wird ignoriert, stattdessen werden die Aussagen der Bischofskonferenz der römisch-katholischen Kirche als Grundlage zum politischen Handeln emporgehoben.
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Der 10.12.2009 ist für Lesben und Schwule einer der wichtigsten Tage der jüngeren Gesellschaft. Heute wird im Nationalrat das Gesetz zur “Eingetragenen Partnerschaft” für Lesben und Schwule behandelt und verabschiedet werden. Damit tritt mit 1.1.2010 erstmals eine rechtliche Grundlage für homosexuelle Lebensgemeinschaften in Kraft. Gleichzeitig wird heute der alljährliche Tag der Menschenrechte gefeiert. Dieser Tag erinnert an die Verabschiedung der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte” am 10. Dezember 1948 durch die UN-Generalversammlung. Beide Ereignisse stellen einen Grundpfleier an Rechten dar, auf die mensch sich berufen darf. Allerdings besteht ein grundlegender Widerspruch.
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Sehr geehrter Herr Dr. Krakow,
Sehr geehrter Herr Dr. Stormann,
Kommenden Donnerstag gelangt das EPG im Nationalrat zur
finalen Abstimmung, sodass letzte Änderungen nur mehr in zweiter Lesung
durch einen Abänderungsantrag möglich sind (der alleine schon auf Grund
mancher Redaktionsfehler wohl jedenfalls notwendig sein wird).
Ich nütze daher die Gelegenheit, um mich nochmals direkt an Sie zu
wenden. Von Jurist zu Jurist erlaube ich mir, auf einige kritische Punkte im
EPG (Fassung Justizausschuss 03.12.09) aufmerksam machen, die so
offensichtlich gegen die EMRK bzw. EU-Recht verstossen, dass es mich
überrascht, dass das BMJ hier sehenden Auges die entsprechenden
Grundrechtsverletzungen samt drohenden Verurteilungen durch
innerstaatliche/europäische Höchstgerichte in Kauf nimmt.
Es geht mir mit diesem Mail nicht um Symbolik oder Ideologie, sondern um
Fragen, die der EGMR und der EuGH bereits klar entschieden haben, und in
denen ihnen die österreichischen Höchstgerichte bereits gefolgt sind.
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte einige (statistische) Tatsachen bzgl.Homosexualität
aufzeigen, die von den militanten Befürwortern der Homosexualität gerne
unter den Teppich gekehrt oder als unwahr abgetan werden. Wäre davon
auch nur ein Körnchen Wahrheit dabei, gäbe es Grund zum Umdenken.
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Dr. Helmut Graupner, RKL
Schöner Erfolg für Helmut Graupner vom Rechtskomittee Lambda und alle, die nach Vorlage des Eingetragene Partner-innenschafts-Gesetz nicht in Jubel ausbebrochen sind, sondern gegen die zum Teil unglaublichen Gemeinheiten protestiert haben. immerhin 26 Giftzähne konnten gezogen werden. Bei den meisten restlichen Bösartigkeiten dämmert jetzt auch den konservativen Extremisten, dass die vor keinem Verfassungs- oder Menschenrechtsgericht halten werden.
Original
1. Die aktuellen Abweichungen vom Eherecht
2. Daten und Fakten zu Regenbogenfamilien der ÖGS
3. »Familie ist dort, wo Kinder sind« – Zypries stellt Forschungsprojekt vor
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Rechtskomitee LAMBDA: „Nächster Bosheitsakt der Bundesregierung“
Durch die von Innenministerin Fekter soeben zur Begutachtung ausgesandte Personenstandsverordnung wurde ein neuer Bosheitsakt der Regierung gegen gleichgeschlechtliche Paare bekannt. Beide eingetragene PartnerInnen verlieren ihren Familiennamen und werden durch eine neue Namenskategorie („Nachname“) gekennzeichnet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) , Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, kritisiert diese besondere Kennzeichnung eingetragener PartnerInnen und das damit verbundene Zwangsouting heftig.
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