Home > Blogs, Partnerinnengesetz > 10.12.: Tag der Menschenrechte und das EPG – ein Widerspruch?

10.12.: Tag der Menschenrechte und das EPG – ein Widerspruch?

Bild 1Der 10.12.2009 ist für Lesben und Schwule einer der wichtigsten Tage der jüngeren Gesellschaft. Heute wird im Nationalrat das Gesetz zur “Eingetragenen Partnerschaft” für Lesben und Schwule behandelt und verabschiedet werden. Damit tritt mit 1.1.2010 erstmals eine rechtliche Grundlage für homosexuelle Lebensgemeinschaften in Kraft. Gleichzeitig wird heute der alljährliche Tag der Menschenrechte gefeiert. Dieser Tag erinnert an die Verabschiedung der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte” am 10. Dezember 1948 durch die UN-Generalversammlung. Beide Ereignisse stellen einen Grundpfleier an Rechten dar, auf die mensch sich berufen darf. Allerdings besteht ein grundlegender Widerspruch.

Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, um sich explizit zu den allgemeinen Grundsetze der Menschenrechte zu bekennen. Die UN-Menschenrechtecharta umfasst 30 Artikel und erklärt gleich in Artikel 1 folgende Grundsatz:

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

In Artikel 7 heißt es ferner:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 16 der Menschenrechte besagt folgendes:

1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

61 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Menschenrechtscharta wird das Plenum der Nationalrates heute ein Gesetz verabschieden, welches große Bedeutung für Lesben, Schwule und transidente Personen haben wird. Zum ersten Mal wird ein Rechtsinstitut geschaffen, das für homosexuelle Partner_innenschaften ein Gerüst an Rechten und Pflichten gesetzlich verankert. Doch, ist dieses Gesetz ein Widerspruch zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948?

Bundesgesetz zur Eingetragenen Partnerschaft ein Widerspruch zu Menschenrechtscharta?

Grundsätzlich haben alle Menschen die gleichen Rechte, doch wird dieser Grundsatz der Menschenrechte vom Gesetzgeber auch effektiv berücksichtigt?

Artikel 1 der Menschenrechte besagt, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechte geboren sind. Nun, mit der Verabschiedung des EPG erfolgt demnach eine doppelte Ungleichstellung. Lesben und Schwule müssen ihre Partner_innenschaft mit einem Sondergesetz registrieren. Gleichzeitig wird dieses neue Rechtssinstitut heterosexuellen Paaren vorenthalten.

Artikel 7 der Menschenrechte besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Ebenso wie Artikel 1 stellt sich auch hier ein Widerspruch dar. Lesben und Schwule werden explizit zahlreiche Rechte vorenthalten – ohne sachliche Rechtfertigung. Die Begründung für die Diskriminierung erfolgt auf rein konservativ, ideologischer Sicht. Umso erschreckender ist, dass selbst eine ehemalige Richterin und nunmehrige Justizministerin, die diese Grundsätze als ihr Leitmotiv betrachten müsste, einen Gesetz ausarbeitet, welches diesen Grundsätzen widerspricht und zu allem Übertruss auch noch verteidigt. Für Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sind die gesetzlich festgelegten Ungleichstellungen gerechtfertigt. So meinte sie kürzlich in der ORF Pressestunde:

“Nur eine ungerechtfertigte Ungleichheit sollte geahndet werden.

Auch wenn SPÖ (mit Abstrichen) und ÖVP mit voller Überzeugung, dieses Eingetragene Partnerschaftsgesetz als Meilenstein und mehrheitsfähigen Kompromiss feiern, ist dieses Gesetz eine glatte Diskriminierung von Lesben und Schwulen. Besonder schwer wiegen die gesetzlich verankerten Schlechterstellungen, wie beispielsweise das Adoptionsverbot, das Verbot der medizinisch unterstützten Fortpflanzung oder in der Außenwirkung das Verbot des Tragens eines “Familiennamens” oder der Standesamtverweigerung.

Auch Artikel 16 der Menschenrechte kann auf das EPG angelehnt werden. Alle heiratsfähigen homosexuellen Frauen und Männer wird das Recht auf Eheschließug verweigert. Dieses Verbot fällt gleichzeitig auf Artikel 1 und 7 zurück. Lesben, Schwule und transidente Personen werden diskriminiert und vom Gesetzgeber (bewusst) ungleich behandelt und schlechter gestellt.

Familie ist wo Kinder sind. Dieses simple Resümee zog eine Studie vom vergangenen Sommer der damaligen deutschen Justizministerin. Das Kindeswohl hängt nicht von der Zusammensetzung der Familie (klassisches Modell Vater-Mutter-Kind) ab, sondern viel mehr von der Zuneigung und der Geborgenheit, welche dem Kind zuteil wird. Exakt dieser Aspekt wurde jedoch von der konservativen ÖVP ausgeklammert und wird beharrlich negiert. Die ÖVP verkennt damit gesellschaftliche Realitäten und verursacht (durch das Verbot der Adoption) für sogenannte Regenbogenfamilien massive Rechtsunsicherheit.

Unter Betrachtung dieser 3 Aspekte ist es eigentlich ein trauriges öffentliches Zeichen (bzw. Zufall), dass gerade am Tag der Menschenrechte in Österreich ein Gesetz verabschiedet wird, welches eine ganze Bevölkerungsgruppe ungleichstellt und Diskriminierungen gesetzlich verankert. Dieses Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft für Lesben und Schwule ist in keinster Weise ein gangbarer Kompromiss. Es ist – trotz mancher Fortschritte und Gleichstellungen – ein grundlegender Skandal, da es eine Zwei-Klassen-Gesellschaft festschreibt und unnötig hohe Kosten verursacht. Die Menschenrechte gelten also nur teilweise für Lesben und Schwule. Ein Armutszeugnis für die österreichische Bundesregierung.

Artikel entnommen von “think outside your box

(Bildquelle: Flickr – NeitherFanboyCreative Commons L.)

Tweet this!Tweet this!
  1. Bisher keine Kommentare
  1. Bisher keine Trackbacks