Kommt das Lebenspartner-Splitting?

Die schwarz-gelbe Koalition prüft eine Ausweitung der Steuerregelung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Anfang der Woche war der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass die Regierung Eingetragene Lebenspartnerschaften auch im Beamtenrecht und im Steuerrecht grundsätzlich mit Eheleuten gleichstellen müsse. Ausgangspunkt für die Bewertung ist das jüngste Urteil vom Bundesverfassungsgericht zur Homo-Ehe, das ziemlich deutlich eine Gleichstellung zur Ehe verlangt.
Das Gutachten empfiehlt, das Ehegattensplitting auch auf Lebenspartnerschaften auszudehnen. Sie könnten sich dann, genau wie Verheiratete, beim Finanzamt gemeinsam veranlagen lassen und von Steuervorteilen profitieren.
Die Union warnt allerdings vor einem Schnellschuss bei der Ausweitung des Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartner. “Ich bin sehr dafür, dass wir im Interesse der Sache jetzt keine vorschnellen Festlegungen treffen sollten”, sagte der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Leo Dautzenberg (CDU), der “Süddeutschen Zeitung”. “Dies würde diesem sehr sensiblen Thema nicht gerecht.”
Im Bundesfinanzministerium hieß es laut der Zeitung, man prüfe das Urteil und die Folgen für das Steuerrecht eingehend. Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Volker Wissing, sprach sich klar dafür aus, das Ehegattensplitting auszuweiten. Als Erwerbsgemeinschaft hätten Lebenspartner wie Eheleute “verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, ebenfalls leistungsgerecht besteuert zu werden”.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, hatte bereits vor zwei Tagen das Gutachten gelobt: “Die schwarz-gelbe Koalition ist aufgefordert, ohne Verzögerungen für die vollständige Gleichstellung der Lebenspartnerschaften im Recht zu sorgen”. Der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Gerhard Schick, äußert sich differenzierter: “Natürlich geht es nicht, dass man nur bei den Pflichten, nicht aber bei den Rechten die Lebenspartnerschaft der Ehe gleichstellt.” Doch sei das Ehegattensplitting insgesamt nicht sinnvoll. “Ehe- und Lebenspartner sollten individuell besteuert werden, aber jeweils einen Grundfreibetrag bekommen, den sie gegebenenfalls auf den Partner übertragen können.”
> Quelle: queer.de
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