Klagen gegen “Homo-Ehe” Gesetz in Vorbereitung

Was die ÖVP erfolgreich zu verhindert versuchte und die SPÖ nicht stark genug war, umzusetzen, sollen nun die österreichischen Gerichte ermöglichen. Mit 1. Jänner 2010 soll bekanntlich das Gesetz zur “Eingetragenen Partnerschaft” für homosexuelle Paare in Kraft treten. Auch wenn es in vielen Punkten Gleichstellung bringt, manifestiert es in zahlreichen anderen dagegen Diskriminierungen – auch für heterosexuelle Paare. Rechtsanwalt Helmut Graupner vom parteiunabhängigen Rechtskomitee Lambda bereitet daher mehrere Klagen vor.
Wie die Onlineausgabe der Tageszeitung “Österreich]<” berichtet, bereitet Helmut Graupner von Rechtskomitee Lambda mehrere Klagen für ein heterosexuelles Paar und mehrere homosexuelle Paare vor.
Für Graupner hat Österreich mit dem nun vorliegenden “Eingetragenen Partnerschafts”-Gesetz zwar den Sprung ins 20. Jahrhundert geschafft, doch weiter auch wieder nicht.
„Wir sind mit dem Gesetz zwar vom 19. ins 20. Jahrhundert gesprungen. Ich kämpfe nun dafür, dass wir im 21. Jahrhundert ankommen.”
Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, wird Graupner in Abstimmung mit den klagenden Paaren wie folgt vorgehen:
Klage eines heterosexuellen Paares
Einerseits wird ein heterosexuelles Paar klagen, weil das Modell der “Eingetragenen Partnerschaft” vom Gesetzgeber für homosexuelle Partner_innenschaften vorbehalten bleiben soll. Helmut Graupner dazu:
„Für dieses Paar ist die neue Form attraktiver. Sie hätten eine lockerere Form der Partnerschaft mit geringeren Unterhaltspflichten. Jeder behält seinen Namen. Sie hätten nicht die altmodische Form der Treue, sondern die modernere Pflicht zu einer Vertrauensbeziehung.“
Klage wegen Standesamt
Weiters wird jeweils ein lesbisches und ein schwules Paar Klage einreichen, da beide im Jänner am Standesamt ihre Partner_innenschaft registrieren lassen wollen. Wenn Sie – was laut Gesetz zu erfolgen hat – abgewiesen werden, werden Sie dagegen Klage einreichen.
Klage wegen fehlender Zeremonie
Weiters möchte ein schwules Paar beim Wiener Riesenrad heiraten, was für heterosexuelle Eheschließungen möglich ist. Wird diesem Wunsch nicht stattgegeben, wird dagegen Klage eingereicht werden.
Klage wegen Verbot der medizinisch unterstützten Fortpflanzung
Das Gesetz zur “Eingetragenen Partnerschaft” (hier zum Download) für Lesben und Schwule sieht ausdrücklich ein Verbot der medizinisch unterstützten Fortpflanzung vor. Ein lesbisches Paar wird gegen diese Diskriminierung und dieses ausdrücklich im Gesetz ausgesprochene Verbot klagen.
Der Gesetzgeber hätte sich und den Bürger_innen all diese Klagen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten ersparen können, wenn die ÖVP willens und die SPÖ fähig gewesen wäre, die völlige rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen mittels einer Generalklausel durchzusetzen.
In Anbetracht der massiven Ablehnungsfront der römisch-katholischen Kirche, welche bis heute nicht begreifen will, dass sie sich in innerstaatliche Angelegenheiten nicht einzumischen hat, und der Tatsache, dass der Gesetzgeber mit einem mutigen Schritt ein klares, öffentliches und sichtbares Zeichen für Gleichstellung und gleiche Rechte für ALLE Bürger_innen hätte setzen können, ist zu hoffen, dass nun die Gerichte diesen überfälligen Schritt einleiten werden.
Wer, ebenso wie die Initiative “Erstklassige Rechte” für die vollständige Gleichstellung von Lesben und Schwulen votiert, möge bitte die Unterschriftenpetition auf www.erstklassigerechte.at unterschreiben.
Bildquelle: Flickr – erstklassigerechte.at
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21. November 2009, 13:15 | #1Erstklassige Rechte, statt letztklassiges Gesetz! » Eine Entgegnung zu Unterbergers »Miese Tricks«


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